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03.08.2021

Bürgertestung: Zertifizierung durch Senatsgesundheitsverwaltung erforderlich

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Damit Praxen weiterhin Bürgertests abrechnen können, ist jetzt doch eine reguläre Zertifizierung als Teststelle notwendig. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat das Verfahren kurzfristig geändert.

Seit diesem Monat müssen Praxen die Anzahl der durchgeführten Bürgertests und positiven Testergebnisse an den Öffentlichen Gesundheitsdienst melden. In Berlin erfolgt die Meldung online über das Teststellen-Portal der Senatsgesundheitsverwaltung (SenGPG). Um die Zugangsdaten für das Portal zu erhalten, müssen sich Praxen zunächst bei der SenGPG als offizielle Teststelle registrieren.

Die KV Berlin hat in der letzten Woche darüber informiert, dass diese Registrierung formlos per E-Mail erfolgen kann – dieses Verfahren hat die SenGPG nun kurzfristig geändert. Praxen müssen – wie alle Teststellen – die Online-Zertifizierung durchlaufen. Erst dann können die Anzahl durchgeführter Bürgertestungen und positiver Testergebnisse über das Teststellen-Portal übermittelt werden.

Online-Zertifizierung unter testen-lernen.de

Die Zertifizierung beginnt mit einem Registrierungsformular unter https://testen-lernen.de/registrierung-test-to-go-station/. Dort werden Stammdaten und die Rahmenbedingungen für die Testungen abgefragt. Dazu zählen unter anderem das Hygienekonzept, eine Darstellung der Prozessschritte sowie Angaben zu den Qualifikationen der Mitarbeitenden.

Die Senatsverwaltung hat zugesichert, die Zertifizierung von Praxen schnell abzuschließen, damit die Testzahlen zügig übermittelt werden können. Die Testungen für den Monat August können dann über das Portal auch nachträglich gemeldet werden.

Die Meldung der Testzahlen an die SenGPG ist Voraussetzung, um Bürgertestungen weiterhin abrechnen zu können. Die KV Berlin wird diese Daten im Rahmen der Plausibilitätsprüfung mit den gemeldeten Abrechnungsdaten abgleichen. Weitere Informationen hierzu in der Praxis-News vom 23.07.2021.