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26.07.2021

Details zur Abrechnung der Kostenpauschalen

Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Nach der Aufnahme von Leistungen der Kryokonservierung in den EBM wurden jetzt auch die Rahmenbedingungen zur Abrechnung der Kostenpauschalen sowie der Umgang mit Übergangsfällen geregelt.

Seit dem 1. Juli 2021 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ei- bzw. Samenzellen oder Keimzellgewebe über den EBM abgerechnet werden, wenn sie aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie für die Erfüllung eines späteren Kinderwunsches notwendig wird (Praxis-News vom 06.07.2021). In einer neuen Anlage 35 zum Bundesmantelvertrag Ärzte wurden dazu weitere Details geregelt.

Kostenpauschalen für Langzeitlagerung

Die Kostenpauschalen 40700 und 40701 für die Langzeitlagerung können von Ärzt:innen auch abgerechnet werden, indem die Versichertendaten aus der Patientendatei in das Praxisverwaltungssystem übertragen werden. Das ist sinnvoll, da bei der Lagerung in der Regel über lange Zeit kein Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet. Damit diese Daten aktuell bleiben, sind die Patient:innen verpflichtet, ihrer Ärztin oder ihrem Arzt im Falle von Namens-, Adressänderungen oder einer Veränderung des Versichertenstatus zu informieren. 

In der neuen Anlage ist auch die Abrechnung der Lagerung im Falle einer Praxisübernahme geregelt: Die übernehmenden Ärzt:innen können die Lagerung mit Einwilligung der Versicherten fortführen und abrechnen.

Erstattung der Kosten bei begonnener Therapie

Auch für Versicherte, die bereits auf eigene Kosten Zellen oder Gewebe haben kryokonservieren lassen oder mit entsprechenden Maßnahmen begonnen haben, besteht seit Juli ein gesetzlicher Anspruch auf die Leistungen. Bereits entstandene private Kosten sind durch die Krankenkassen zurückzuerstatten. Ärzt:innen sollen ihre Versicherten darüber entsprechend informieren.

Die neue Anlage 35 zum Bundesmantelvertrag wird nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.