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23.07.2021

Bürgertestung: So erfolgt die Meldung an die Senatsgesundheitsverwaltung

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Ab August müssen durchgeführte Bürgertestungen der Senatsgesundheitsverwaltung gemeldet werden. Die Meldung erfolgt online. Praxen müssen einen Login für das Teststellen-Portal beantragen.

Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben sich die Abrechnungsbestimmungen für die Bürgertestung geändert (siehe Praxis-News vom 14.07.2021). So müssen Praxen ab August die Anzahl der durchgeführten Bürgertests und positiven Testergebnisse an den Öffentlichen Gesundheitsdienst melden. In Berlin erfolgt die Meldung online über das Teststellen-Portal der Senatsgesundheitsverwaltung.

Registrierung als Teststelle

Um die Meldungen vornehmen zu können, beantragen Praxen zunächst einen Login für das Portal. Update 03.08.2021: Diese Registrierung sollte zunächst formlos per E-Mail erfolgen. Die Senatsgesundheitsverhaltung hat dieses Verfahren geändert. Praxen müssen sich offiziell als Teststelle über https://testen-lernen.de/registrierung-test-to-go-station/ registrieren. Weitere Informationen in der Praxis-News vom 03.08.2021

Anschließend werden die Zugangsdaten zum Teststellen-Portal von der Senatsgesundheitsverwaltung zugesandt.

Meldung durchgeführter Bürgertests – so geht‘s:

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten unter www.testen-lernen.de an.
  2. Unter „tägliche Meldungen“ geben Sie die Anzahl der durchgeführten Tests sowie die Anzahl positiver Testergebnisse je Tag an. Die Meldung kann täglich erfolgen oder auch rückwirkend für mehrere Tage. 

Abrechnung weiterhin über Online-Portal der KV Berlin

Die zusätzliche Meldung von Testungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst ist für alle Anbieter:innen von Bürgertestungen ab dem 1. August 2021 verpflichtend und ergibt sich aus den in der TestV geregelten Dokumentationspflichten für Leistungserbringer (§ 7 Absatz 10 TestV).

Wichtig: Für die monatliche Abrechnung müssen Praxen auch weiterhin die Anzahl der durchgeführten Bürgertests über das Online-Portal der KV Berlin melden. Um die Abrechnung anschließend auf Plausibilität zu prüfen, greift die KV Berlin auch auf die Daten zurück, die ab August an die Senatsgesundheitsverwaltung gemeldet werden.