Praxen bekommen Bürgertestungen ab dem 1. August auch dann vergütet, wenn Sie noch nicht an die Corona-Warn-App angeschlossen sind. Die Registrierungsanfrage für das CWA Schnelltestportal reicht aus.
Wie bereits berichtet, werden Bürgertests ab 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Dazu nutzen Praxen das CWA Schnelltestportal, das die Firma T-Systems im Auftrag der Bundesregierung kostenfrei bereitstellt.
Praxen, die sich erst nach dem 14. Juli für das CWA Schnelltestportal registriert haben, kann T-Systems keinen rechtzeitigen Anschluss an die Corona-Warn-App (CWA) garantieren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat deshalb mitgeteilt, dass zunächst auch ein Antrag auf Registrierung für das CWA Schnelltestportal ausreicht, um Bürgertestungen ab dem 1. August 2021 weiter durchführen und abrechnen zu können. T-Systems wird entsprechende Bestätigungen kurz nach Eingang der Registrierung erstellen.
Keine Nachweise einreichen
Bitte beachten: Bei der KV Berlin werden keine Nachweise über die Anbindung an die CWA oder Eingangsbestätigungen der Registrierung eingereicht. Der Nachweis wird mit einer Selbstauskunft beim Übertragen der Abrechnungsdaten erfolgen.
Weitere Informationen zum Anschluss an die Corona-Warn-App und das CWA Schnelltestportal in der Praxis-News vom 9. Juli 2021.