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16.07.2021

Bestellung für die 31. Kalenderwoche: BioNTech, AstraZeneca und Johnson & Johnson

COVID-19-Schutzimpfung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Für die Woche vom 2. bis 8. August können Praxen die Impfstoffe von BioNTech, AstraZeneca und Johnson & Johnson bestellen. Neu ab sofort: Praxen können Restbestände an Impfstoff weitergeben.

Laut Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erhalten Praxen in der Woche vom 2. Bis 8. August die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson. BMG und Großhandel werden nach Eingang aller Bestellungen den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen. Voraussichtlich am 27. Juli werden die Apotheken die Praxen darüber informieren, mit wie viel Impfdosen sie für die erste Augustwoche rechnen können. Das BMG geht davon aus, alle Bestellungen beliefern zu können.

Bestellmenge pro Ärztin/Arzt für die Woche vom 2. Bis 8. August; Bestellung bis Dienstag, 20. Juli, 12 Uhr

  • COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und Zweitimpfungen
  • COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: Keine Höchstbestellmenge für Erst- und Zweitimpfungen
  • COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson: Keine Höchstbestellmenge 

Bitte beachten Sie:
Das neue bedarfsabhängige Liefer- und Bestellverfahren erfordert, dass die Impfstoffe zwei Wochen im Voraus bestellt werden müssen.

Praxen dürfen Restbestände weitergeben

Ab sofort dürfen Praxen nicht mehr benötigte COVID-19-Impfstoffe weitergeben. Die Weitergabe ist möglich an in der Nähe tätige Vertragsärzt:innen, Privat- und Betriebsärzt:innen sowie Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams. Die neue Regelung ist Teil der am 15. Juli in Kraft getretenen BMG-Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19.

Bei der Weitergabe ist zu beachten, dass die Impfstoffe durchgehend zuverlässig und unter Einhaltung der Transportvorgaben, insbesondere für mRNA-Impfstoffe, transportiert werden. Impfzentren wird nur den Impfstoff weitergegeben, da die Zentren gesondert mit Spritzen und Kanülen beliefert werden.

Mit der Allgemeinverfügung wurden auch die Vorgaben für Apotheken gelockert: Sind nach der Verteilung des Impfstoffes Dosen übrig, können diese Vertrags-, Privat-, Betriebsärzt:innen und Impfzentren angeboten werden. Dabei ist es egal, ob die Ärzte ihre wöchentliche Impfstoffmenge von dieser oder von einer anderen Apotheke beziehen.

Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.