Zum 1. Juli wurde die Anlage 3 durch eine neue Fassung ersetzt. Außerdem wurden Regelungen zum Off-Label-Use im Einzelfall neu aufgenommen.
Die KV Berlin und die AOK Nordost haben sich in einer 2. Änderungsvereinbarung auf Änderungen in der Rahmenvereinbarung Onkologie nach § 140a SGB V geeinigt. Die Änderungen sind zum 1. Juli in Kraft getreten.
Folgende Änderungen sind zum 01.07.2021 in Kraft getreten und wurden in die o.g. Vereinbarung aufgenommen.
• Anlage 3 „Biomarker – gesteuerte onkologische Diagnostik und Therapie“ wurde durch eine neue Fassung erweitert und ersetzt
• Anlage 5 „Regelungen zum Off-Label-Use im Einzelfall“ sowie Anhang A zur Anlage 5 „Arzneistoffe mit Regelungen zum Off Label Use“ und Anhang B zur Anlage 5 „Dokumentationsbogen zum Antrag über Pembrolizumab im Off Label Use“ wurden neu aufgenommen
Weitere Informationen und der vollständige Vertrag inklusive aller Anlagen sind auf der Infoseite zum Vertrag veröffentlicht.