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12.07.2021

Rahmenvereinbarung Onkologie mit der AOK Nordost zum 1. Juli angepasst

Onkologie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Zum 1. Juli wurde die Anlage 3 durch eine neue Fassung ersetzt. Außerdem wurden Regelungen zum Off-Label-Use im Einzelfall neu aufgenommen.

Die KV Berlin und die AOK Nordost haben sich in einer 2. Änderungsvereinbarung auf Änderungen in der Rahmenvereinbarung Onkologie nach § 140a SGB V geeinigt. Die Änderungen sind zum 1. Juli in Kraft getreten. 

Folgende Änderungen sind zum 01.07.2021 in Kraft getreten und wurden in die o.g. Vereinbarung aufgenommen.

•    Anlage 3 „Biomarker – gesteuerte onkologische Diagnostik und Therapie“ wurde durch eine neue Fassung erweitert und ersetzt
•    Anlage 5 „Regelungen zum Off-Label-Use im Einzelfall“ sowie Anhang A zur Anlage 5 „Arzneistoffe mit Regelungen zum Off Label Use“  und Anhang B zur Anlage 5 „Dokumentationsbogen zum Antrag über Pembrolizumab im Off Label Use“ wurden neu aufgenommen

Weitere Informationen und der vollständige Vertrag inklusive aller Anlagen sind auf der Infoseite zum Vertrag  veröffentlicht.