Bürgertestungen sind ab 1. August nur noch gemäß TestV abrechenbar, wenn das Testergebnis über die Corona-Warn-App mitgeteilt und das COVID-19-Testzertifikat dort hinterlegt werden kann.
Update 19.07.2021: Praxen bekommen Bürgertestungen ab dem 1. August auch dann vergütet, wenn Sie noch nicht an die Corona-Warn-App angeschlossen sind. Die Registrierungsanfrage für das CWA Schnelltestportal reicht aus. mehr
Laut der aktualisierten Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums, werden Bürgertests ab 1. August nur noch vergütet, wenn die Praxis das Testergebnis und das Testzertifikat an die Corona-Warn-App übermitteln kann. Ärzt:innen, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen nach Paragraf 4a der Testverordnung anbieten, sollten sich schnellstmöglich an die Corona-Warn-App (CWS) anschließen. Dazu nutzen Sie das CWA Schnelltestportal, das die Firma T-Systems im Auftrag der Bundesregierung kostenfrei bereitstellt.
Bitte beachten Sie: Ärzt:innen müssen sich für das Schnelltestportal bis spätestens 14. Juli unter folgendem Link registrieren, damit die Praxis sicher zum 1. August das Portal nutzen und die Testergebnisse ab diesem Zeitpunkt an die Corona-Warn-App übermitteln kann:
- https://www.coronawarn.app/de/ (Button „Schnelltestpartner werden“ anklicken).
Nach Abschluss eines Nutzungsvertrages wird ein Account für die Praxis eingerichtet. Dieser wird benötigt, um auf das webbasierte Portal zugreifen zu können.
Auch nach dem 14. Juli ist noch eine Registrierung möglich. Bei einer späteren Anmeldung kann die Einbindung bis zum 1. August jedoch nicht garantiert werden.
CWA Schnelltestportal
Das CWA Schnelltestportal ermöglicht nach Angaben von T-Systems eine einfache Anbindung an die Corona-Warn-App, wenn Praxen noch keine Software für das Testmanagement im Einsatz haben.
Die Infrastruktur zur Corona-Warn-App wird über T-Systems und nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die KBV bereitgestellt. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem CWA-Anwendungen können sich Praxen direkt an die Corona-Warn-App-Hotline wenden.
Andere Schnelltests ohne App-Nutzung möglich
Die Vorgabe gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen PoC-Antigen-Tests, die Ärzte durchführen, zum Beispiel bei Praxismitarbeitenden oder Kontaktpersonen, wenn kein PCR-Test erfolgt, ist eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich.