Praxen bestellen den Impfstoff künftig wöchentlich zwei Wochen im Voraus – erstmals am 13. Juli. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt erhalten.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stellt Mitte Juli das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen um. Die Impfstoffe werden zukünftig bedarfsabhängig und nicht mehr nach einem Bevölkerungsschlüssel verteilt. Für Praxen bedeutet dies, dass der Impfstoff somit zwei Wochen im Voraus bestellt werden muss – dies erfolgt erstmals für den Bestelltag 13. Juli. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt bestehen.
Für die Umstellung benötigen das BMG und der Großhandel frühzeitig einen Überblick, wie viel Impfstoff wo in Deutschland benötigt wird. Dazu ist es erforderlich, dass die Arztpraxen bereits zwei Wochen im Voraus ihre Bestellungen in den Apotheken einreichen. Vorgaben zu Bestellmengen soll es dann nicht mehr geben. Das BMG geht davon aus, dass dann genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird.
Änderungen im Bestellprozess ab 13. Juli: Wöchentliche Impfstoffbestellung zwei Wochen im Voraus
- Die Bestellung erfolgt weiterhin einmal wöchentlich, immer bis Dienstag 12 Uhr – neu ist nur, dass die Bestellung ab 13. Juli zwei Wochen im Voraus erfolgt.
- Für die Bestellung (auf Muster 16) gibt es für Erst- und Zweitimpfungen keine maximalen Bestellmengen mehr.
- Die Belieferung der Praxen erfolgt wie bisher einmal wöchentlich; jeweils Montagnachmittag.
Bestelltag 13. Juli, 12 Uhr
Aufgrund der Umstellung bestellen Ärzt:innen einmalig für zwei Wochen den Impfstoff:
- für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) und
- zusätzlich für die Woche vom 26. Juli bis 1. August (KW 30)
- Zur Unterscheidung beider Bestellungen schreiben Ärzt:innen auf die Rezepte für die Woche vom 19. bis 25. Juli „Bestellung für die 29. KW“, auf die Rezepte für die Woche vom 29. Juli bis 1. August „Bestellung für die 30. KW“.
Ab Bestelltag 20. Juli
erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – dann immer für die übernächste Woche:
- D.h. am Bestelltag 20. Juli erfolgt die Bestellung für die Woche vom 2. bis 8. August (KW 31).
Bitte beachten Sie:
Das BMG geht davon aus, dass dann genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Dennoch sind Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen. Es wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann.
Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.