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06.07.2021

Vergütung für Brachytherapie beim Prostatakarzinom geregelt

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Seit dem 1. Juli kann die Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil als Kassenleistung erbracht werden.

Zum 1. Juli 2021 wurden zwei neue GOP in das EBM -Kapitel 25 der strahlentherapeutischen Leistungen aufgenommen, die die ärztlichen Leistungen zur inneren Bestrahlung der Prostata (Low-Dose-Rate-Brachytherapie) abbilden. 

GOP LeistungVergütung
GOP 25335interstitielle Low-Dose-Rate-Brachytherapie (LDR-Brachytherapie) mit permanenter Seed-Implantation8432 Punkte / 938,01 Euro
GOP 25336Postimplantationskontrolle und Nachplanung (zur GOP 25335)1007 Punkte / 112,02 Euro

Die im Zusammenhang mit der GOP 25335 anfallenden Sachkosten für implantierte Seeds und Implantationsnadeln sind in der Leistung nicht enthalten und können direkt mit der Krankenkasse des jeweiligen Versicherten abgerechnet werden.

Wer darf die neuen Leistungen erbringen?

Die neuen Leistungen können von Strahlentherapeut:innen und Urolog:innen abgerechnet werden, die über die für die LDR-Brachytherapie erforderliche Fachkunde verfügen. Außerdem ist eine Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung strahlentherapeutischer Leistungen der KV Berlin erforderlich.

Zum Hintergrund

Der Anpassung des EBM sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorangegangen: Die interstitielle LDR-Brachytherapie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil wurde im September letzten Jahres in die Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der entsprechenden Richtlinie der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen. Die hierfür geltenden fachlichen und organisatorischen Anforderungen hat der G-BA in einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherungs-Richtlinie festgelegt, die zum 8. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Bitte beachten: Der Beschluss des Bewertungsausschusses steht noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministeriums.