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05.07.2021

COVID-19-Genesenenzertifikate ausstellen und abrechnen

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Weitere Informationen

Coronavirus (Themenseite)


Ärzt:innen können nachträglich Zertifikate für COVID-19-Genesene ausstellen – über die Webanwendung des RKI oder das Praxisverwaltungssystem. Die Abrechnung erfolgt monatlich über das Online-Portal.

Mit der neugefassten Coronavirus-Testverordnung (siehe Praxis-News vom 30.06.2021) wurde der Anspruch auf die Erstellung eines COVID-19-Genesenenzertifkats geregelt. Praxen können Personen das Zertifikat ausstellen, wenn ein positives PCR-Ergebnis vorliegt, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

Analog zur Ausstellung der Impfzertifikate soll die Ausstellung aus dem Praxisverwaltungssystem heraus (PVS) möglich sein. Einige Hersteller haben das Zertifikats-Modul schon bereitgestellt, andere werden bis spätestens zum 12. Juli mit einem entsprechenden Software-Update folgen. 

Alternativ kann zur Ausstellung der Genesenenzertifkate die Webanwendung des Robert-Koch-Instituts unter https://web.impfnachweis.info genutzt werden, die auch die Ausstellung der Impfzertifikate ermöglicht; über die Installation der Webanwendung hat die KV Berlin bereits in einer Praxis-News informiert.

Abrechnung und Vergütung

Da die Ausstellung über die Webanwendung aufwendiger ist als über das PVS, werden die Varianten unterschiedlich vergütet:

  • 6 Euro je COVID-19-Genesenenzertifikat bei manueller Ausstellung über RKI-Webanwendung
  • 2 Euro je COVID-19-Genesenenzertifikat bei Ausstellung über PVS

Achtung: Anders als bei den Impfzertifikaten erfolgt die Abrechnung nicht über die Quartalsabrechnung. Somit sind die Pseudo-GOP 88370 und 88371 nicht abrechnungsfähig. Wie auch andere Leistungen, die gemäß Coronavirus-Testverordnung (TestV) erbracht werden, geben Praxen die Anzahl der erstellten Zertifikate monatlich über eine Abfrage im Online-Portal an (Coronavirus-Abfrage -> Abrechnung nach TestV BMG). Die Eingabe ist jeweils zwischen dem 1. und 7. Tag eines Monats möglich.

So gelangen Sie zur Abfrage im Online-Portal
1. Loggen Sie sich im Online-Portal oder in dem geschützten Mitgliederbereich der Website ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal)
2. Über den geschützten Mitgliederbereich: Klicken Sie auf „Online-Portal“ (ein einfacher Internetzugang ist ausreichend)
3. Klicken Sie im Online-Portal auf Coronavirus-Abfragen > Abrechnung nach TestV BMG
4. Geben Sie die Anzahl der ausgestellten Genensenenzertifikate eines Kalendermonats ein.