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25.06.2021

Drei Biomarker-Tests in den EBM aufgenommen

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

PraxisNachricht der KBV

Ab dem 1. Juli stehen Ärzt:innen insgesamt vier abrechenbare Biomarker-Tests zur Verfügung, mit denen sie das Rezidivrisiko bei Brustkrebs ermitteln können.

Der Bewertungsausschuss hat die Biomarker-Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna® zum 1. Juli 2021 neu in den EBM aufgenommen und eine Vergütung festgelegt. Folgende GOP wurden im Abschnitt 19.4.5 EBM ergänzt:

GOPLeistung Vergütung
GOP 19503EndoPredict® 15280 Punkte / 1699,80 Euro
GOP 19504MammaPrint®18880 Punkte / 2100, 29 Euro
GOP 19505Prosigna® 18880 Punkte / 2100,29 Euro

Zudem kann zusätzlich die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen nach der GOP 19402 (416 Punkte / 46,28 Euro) in Abschnitt 19.4.1 EBM abgerechnet werden. Ausschließlich für die Veranlassung des bereits seit Januar 2020 über den EBM abrechenbaren Biomarker-Tests Oncotype DX® (GOP 19502 / 3296,50 Euro) ist die GOP 19501 (552 Punkte / 61,41 Euro) für die Aufarbeitung einer Gewebeprobe berechnungsfähig – das hat der Bewertungsausschuss in seinem Beschluss klargestellt.

Voraussetzungen der Abrechnung

Die Tests können nur bei Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2/neu-negativen, nodal-negativen und nicht metastasierten Mammakarzinom eingesetzt werden. Die Tests können notwendig werden, wenn die Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie nicht allein aufgrund klinischer oder pathologischer Kriterien getroffen werden kann.

Vor Einsatz des Tests müssen Patientinnen im ärztlichen Gespräch aufgeklärt werden. Folgende Fachgruppen können die Test-Aufklärung durchführen:

  • Gynäkolog:innen mit dem Schwerpunkt gynäkologische Onkologie
  • Fachärzt:innen für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Internist:innen oder Gynäkolog:innen mit dem Nachweis der Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“
  • andere Fachgruppen bei Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung 

Weitere Informationen zu den Biomarker-Tests gibt die PraxisNachricht der KBV.