Bis zum 30. Juni müssen Praxen nachweisen, dass alle technischen Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte vorliegen. Der Nachweis erfolgt ganz einfach via „Häkchen“ im Online-Portal.
Ab dem 1. Juli sollen Praxen in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (ePA) einzusetzen. Dazu muss bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 der Nachweis gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen, dass alle für die ePA notwendigen technischen Komponenten angeschafft worden sind (vgl. §341 Abs. 6 SGB V).
So erfolgt der Nachweis gegenüber der KV Berlin
Der Nachweis erfolgt im Online-Portal mit LANR-Zugang. Unter „Telematik Infrastruktur“ -> „Konnektor-Update-Häkchen“ kann der Haken gesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Update „ePA-Konnetor“ bzw PTV4-Update
- PVS-Update
- Übergangsweise wird mit dem „Konnektor-Update-Häkchen“ auch das Vorliegen oder die erfolgte Bestellung des eHBA G2 nachgewiesen
Bitte beachten: Damit der Nachweis fristgerecht erfolgt, muss der Haken spätestens bis zum 8. Juli 2021 mit der Online-Abrechnung des zweiten Quartals 2021 gesetzt werden. Das Häkchen kann bis dahin auch unabhängig von der Online-Abrechnung gesetzt werden.
Beim eHBA genügt die Bestellung
Aufgrund des hohen Bestellaufkommens und dem Verzug bei der Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) ist es nicht auszuschließen, dass zum 1. Juli Praxen unverschuldet nicht fristgemäß über die für die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen werden – diese Ansicht teilt auch das Bundesgesundheitsministerium. Für Praxen sind somit die technischen Voraussetzungen auch erfüllt, wenn neben dem notwendigen Konnektor- und PVS-Update der eHBA vor dem 1. Juli 2021 bestellt wurde.
In Berlin wurden bisher rund 3.500 elektronische Arztausweise an ambulant tätige Ärzt:innen ausgegeben. Der elektronische Psychotherapeutenausweis kann erst seit letzter Woche beantragt werden – bei bisher nur einem Anbieter. Wichtig: Die Bestellung des elektronischen Psychotherapeutenausweises erfolgt nicht über die Psychotherapeutenkammer Berlin (BPtK), sondern direkt beim Anbieter. Weitere informationen auf der Website der BPtK.