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01.06.2021

Änderungen in der Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung zur Förderung der Gruppentherapie

Psychotherapie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und probatorischen Sitzungen im Gruppensetting entstehen neue Versorgungsangebote in der ambulanten Psychotherapie. 

Die psychotherapeutische Behandlung in einer Gruppe ist ein wichtiges Angebot für psychisch erkrankte Menschen, das mehr genutzt werden soll. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November 2020 die Psychotherapie-Richtlinie um die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ergänzt. Außerdem können probatorische Sitzungen auch in der Gruppe als Gruppensetting erfolgen, bisher waren diese nur im Einzelsetting möglich.

Die KBV und der KGV-Spitzenverband haben nun die Psychotherapie-Vereinbarung entsprechend angepasst. Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und probatorischen Sitzungen im Gruppensetting entstehen somit neue Versorgungsangebote in der ambulanten Psychotherapie. Mit den neuen Angeboten soll die gruppenpsychotherapeutische Versorgung in Deutschland gefördert und flexibilisiert werden. 

Die entsprechende Änderung des EBM steht noch aus. Erst dann können Psychotherapeut:innen mit einer entsprechenden Genehmigung die neuen Versorgungsangebote durchführen und abrechnen.

Weitere Anpassungen der Psychotherapie-Vereinbarung

  • Psychotherapeutische Gruppensitzungen und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können zu zweit geleitet werden, auch praxisübergreifend
  • Ein Therapeut bzw. eine Therapeutin ist dabei für ein jeweils fest zugeordnetes Gruppenmitglied „hauptverantwortlich“, beispielsweise für die schriftliche Dokumentation (und bei Kombinationsbehandlung auch für das Ausfüllen des Formulars PTV 2)
  • Gruppentherapie-Patient:innen und Gruppen-Probatorik-Patient:innen können gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen behandelt werden
  • Gruppengröße bei gemeinsamer Leitung: mindestens 6 bis zu 14 Patient:innen / pro Therapeut:in: mindestens 3 bis zu 9 Patient:innen
  • Gruppentherapie in allen Verfahren auch in 50-minütigen Sitzungen (Standard: 100 Minuten)
  • Gesamtsitzungszahl vermehrt sich entsprechend
  • Gruppentherapie und Kombinationsbehandlung mit überwiegend Gruppentherapie sind von der regelhaften Begutachtung ausgenommen, in Einzelfällen sind Begutachtungen weiterhin zulässig
  • Vereinfachungen im Gutachterverfahren

Detaillierte Informationen zu den Anpassungen in der Psychotherapie-Vereinbarung entnehmen Sie bitte der Praxisnachricht der KBV.

Hinweis: Die fachliche Befähigung für die Durchführung und Abrechnung dieser Leistungen gilt künftig als nachgewiesen, wenn eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung für Gruppentherapie in einem der Richtlinienverfahren vorliegt.