Rückwirkend zum 1. Januar 2021 werden die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen angehoben. Sie werden damit an die gestiegenen Gehälter für MFA angepasst.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat beschlossen, dass rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen angehoben werden. Der Zuschlag für die Einzeltherapie wird somit um 13 Punkte von 173 auf 186 Punkte erhöht. Für die Gruppentherapie steigt er von 73 auf 78 Punkte. Der Zuschlag für die Sprechstunde und Akutbehandlung erhöht sich von 88 auf jetzt 95 Punkte.
Der Bewertungsausschuss (BA) setzt damit eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Oktober 2017 um, wonach die für die Strukturzuschläge zugrunde gelegten Personalkosten nach Tarifänderungen zeitnah an die gestiegenen Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) angepasst werden müssen. Da am 8. Dezember 2020 ein neuer Tarifvertrag zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) vereinbart wurde, hat der Bewertungsausschuss nunmehr die Vergütung angepasst.
Zuschläge für psychotherapeutische Leistungen im Überblick
GOP* | Bewertung bis 31.12.2020 | Bewertung ab 01.01.2021 |
35571 Zuschlag für Einzeltherapie | 173 Punkte | 186 Punkte |
35572 Zuschlag Gruppentherapie | 73 Punkte | 78 Punkte |
35573 Zuschlag Sprechstunde/Akutbehandlung | 88 Punkte | 95 Punkte |
*Die GOP für den Zuschlag wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugesetzt.