Die KV Berlin und die Krankenkassenverbände vdek, BKKn, IKKn und SVLG haben die Vergütung von Schutzimpfungen zum 1. April mit einer neuen Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen angepasst.
Zum 1. April 2021 trat zwischen der KV Berlin und der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännischen Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatischen Krankenkasse, BKK-Landesverband Mitte, BIG direkt gesund und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine neue Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V in Kraft. De neue Impfvereinbarung löst die bisherige Vereinbarung ab.
Zum 1. April 2021 sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
- Die Bewertungen der Impfleistungen wurden analog zum EBM auf Punkte umgestellt, so dass ab diesem Zeitpunkt und jeweils zum 1. Januar des Folgejahres die jährliche Erhöhung des regionalen Vergütungspunktwertes zu einer entsprechenden automatischen Erhöhung der Impfpreise führt (wie bei EBM-Leistungen).
- Ferner wurden einzelne Impfungen inkl. Dynamisierung zu 1. zusätzlich angehoben:
- HPV-Impfung von 7,81 Euro auf 9,30 Euro,
- 4-fach-Impfung (MMRV) von 10,40 Euro auf 10,60 Euro
- 6-fach Impfungen von 19,50 Euro auf 19,80 Euro
- Mit der Impfvereinbarung sind die vollständigen Dokumentationsziffern gemäß Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) umgesetzt.
Die Übersicht der Vergütungen (Anlage 1) ist auf der Website der KV Berlin veröffentlicht.