Durch die zum 1. April geänderte Ultraschall-Vereinbarung müssen Ultraschallkurse nicht mehr zusammenhängend stattfinden, sondern können über einen vierwöchigen Zeitraum flexibel aufgeteilt werden.
Auf Initiative der KBV und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) wurden Flexibilisierungen der zeitlichen Vorgaben an Ultraschallkurse, explizit zu den Kurstagen und Kursstunden beschlossen. Aufbau- und Abschlusskurse müssen demnach nicht mehr wie bislang zusammenhängend, also an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, sondern können innerhalb eines vierwöchigen Zeitraums inklusive der gegebenenfalls angrenzenden Wochenenden aufgeteilt werden. Somit können Kurse, die sich über drei oder vier Tage erstrecken, beispielsweise auf mehrere Wochenenden verteilt werden.
Die Änderung betrifft den Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse gemäß § 6 der Ultraschall-Vereinbarung. Hiernach verbleibt in Absatz 1 b) Nummern 2 und 3 die Möglichkeit, den Aufbau- und Abschlusskurs in einzelnen Modulen durchzuführen. In Absatz 2 wurde der Buchstabe b) mit der zeitlichen Vorgabe neu aufgenommen.