Zwei zum 1. Januar 2021 gestrichene genehmigungspflichtige genetische Leistungen werden wieder in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist die Behandlung von in 2020 begonnenen Krankheitsfällen.
Zum 1. Januar hatte der Bewertungsausschuss (BA) alle genehmigungspflichtigen Leistungen in der Human- und Tumorgenetik aus dem EBM gestrichen (siehe Praxis-News vom 23. Dezember 2021) Um aber im Jahr 2020 begonnene Krankheitsfälle zu berücksichtigen, hat der BA folgende genetische Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 und befristet bis zum 31. Dezember 2021 wieder in den EBM aufgenommen:
- GOP 11449: Zuschlag für eine Erweiterung der indikationsbezogenen Diagnostik des Abschnitts 11.4.2 EBM
- GOP 11304: Ärztliches Gutachten für den Antrag zu der genehmigungspflichtigen GOP 11449
Für Ärzt:innen, die im 2. Oder 4. Quartal im Krankheitsfall die GOP 11352, 11371, 11401, 11411, 11431, 11432 und 11440 abgerechnet haben, ist somit auch die Mutationssuche in weiteren Genen nach der GOP 11304 möglich. Bitte beachten: Die Durchführung und Abrechnung der GOP 11449 kann nur nach Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erfolgen.
Die GOP 11449 und GOP 11304 werden nach Ablauf des krankheitsbezogenen Abrechnungsausschlusses ab dem 1. Januar 2022 wieder aus dem EBM gestrichen.