Wenn Ärzt:innen bei Praxisschließung vertreten, können sie in dieser Zeit auch Corona-Zweitimpfungen übernehmen. Die Bestellung des Impfstoffes erfolgt auf separatem Rezept.
Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaub, in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. So können die in der Coronavirus-Impfverordnung empfohlenen Impfabstände eingehalten werden.
Vertretungsärzt:innen nutzen für die Bestellung des Impfstoffes für Ihre „eigenen“ Patientinnen und die Patient:innen der zu vertretenden Praxis separate Rezepte (Muster 16). Die Bestellungen dürfen nicht in einem Auftrag zusammengefasst werden.
Für die Bestellung dieses Impfstoffes bei kollegialer Vertretung empfehlen die KBV und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) folgendes Vorgehen:
- Bestellen Sie die Zahl der Impfstoffdosen, die Ihnen die zu vertretende Praxis übermittelt hat.
- Die Bestellung erfolgt auf gesondertem Rezept (Muster 16). Führen Sie dort ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall auf und geben Sie Ihre eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen der Vertragsärztin /des Vertragsarztes, den Sie vertreten.
- Reichen Sie das ausgefüllte Rezept in Ihrer Apotheke ein.
Impfstoffbestellung bei Praxisschließung auch schon früher möglich
Bei einer vorübergehenden Praxisschließung, zum Beispiel wegen Urlaub, können Vertragsärzt:innen die Impfstoffbestellung auch schon früher als an dem Dienstag in der Apotheke einreichen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzt:innen und Apotheker:innen sollten dies im Vorfeld besprechen.
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