Vertragsärzt:innen wird eine Fristverlängerung der oKFE-Dokumentation gewährt, falls aus technischen Gründen keine fristgerechte Datenübermittlung für die Quartale I bis IV 2021 möglich ist.
Der Gemeinsame Bewertungsausschuss (G-BA) hat eine Sonderregelung bezüglich der Fristen zur elektronischen Übermittlung der Dokumentationsdaten gemäß der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen. Gebührenordnungspositionen, die im Zusammenhang mit der oKFE-RL für die Früherkennungsprogramme Darm- und Gebärmutterhalskrebs stehen, sind auch dann berechnungsfähig, wenn die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das vierte Quartal des Jahres 2020 aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte.
Für das erste, zweite, dritte und vierte Quartal des Jahres 2021 muss die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM bis spätestens zum 28. Februar 2022 erfolgen. Bitte übertragen Sie Ihre Daten für die oKFE regelmäßig quartalsweise über das Onlineportal an die Datenannahmestelle der KV Berlin, sofern innerhalb Ihres Praxisverwaltungssystems keine technische Umsetzungsprobleme bei der Erfassung und Übertragung der Dokumentationen bestehen. Bitte beachten Sie, dass die Dokumentationsverpflichtung weiterhin bestehen bleibt.
Die Sonderregelung gilt befristet vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2021 und somit für die genannten fünf Quartale.