Ab dem 3. Mai werden keine Impfcodes mehr für die Buchung eines Impftermins benötigt. Medizinisches Personal weist die Berechtigung mit einem Beleg der beruflichen Tätigkeit nach.
Im Zuge der bevorstehenden Öffnung des Paragraf 4 der Coronavirus-Impfverordnung (Corona-ImpfV) ändert die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege das bisherige Einladungsmanagement zur Impfterminvergabe. Ab dem 3. Mai wird kein Impfcode mehr für eine Terminbuchung in einem Impfzentrum benötigt.
Als Berechtigungsnachweis für medizinisches Personal genügt ein Beleg der beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel mittels Arztausweis oder Arbeitgeberbescheinigung. Der Nachweis ist beim Impftermin vorzulegen.
Die Beantragung von Impfcodes über das Online-Portal entfällt.