Um genügend Impfstoff für die Zweitimpfungen sicherzustellen, erfolgt die Impfstoffbestellung für Erst- und Zweitimpfung künftig auf getrennten Rezepten.
Bisher haben Ärzt:innen den Impfstoff für Erst- und Zweitimpfung wöchentlich auf einem Rezept bestellt. Ab der kommenden Bestellung sind hierfür zwei Verordnungen notwendig – getrennt nach für Erst- und Zweitimpfung benötigten Impfstoff.
Die Verordnung erfolgt weiterhin über Muster 16. Dort wird vermerkt:
- ob es sich um eine Bestellung für Erst- oder Zweitimpfungen handelt
- der Impfstoffname
- die Anzahl der Dosen
Maximale Gesamtbestellmenge beachten
Die maximale Bestellmenge je Arzt, die wöchentlich bekannt geben wird, schließt den Impfstoff für die Zweitimpfung mit ein. Das heißt, Ärzt:innen können nach Abzug der für ihre Zweitimpfungen benötigten Impfstoffdosen noch so viele Impfstoffdosen für Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist.
Beispiel, indem die maximale Bestellmenge für das Vakzin von BioNTech /Pfizer 36 Dosen je Arzt beträgt:
Rezept für Erstimpfungen
„Erstimpfungen: 12 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Impfzubehör und 30 Impfstoffdosen Vaxzevria® plus erforderliches Impfzubehör“
Rezept für Zweitimpfungen
„Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Impfzubehör“
Impfstoff für Zweitimpfung sicherstellen
Mit dem geänderten Verfahren soll sichergestellt werden, dass Ärzt:innen für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten wie sie benötigen, um die in ihrer Praxis begonnenen Impfserien unter Beachtung der Impfintervalle abschließen zu können.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat noch einmal darauf hingewiesen, dass in Impfzentren angefangene Impfungen grundsätzlich auch dort beendet werden sollen. Einen Sonderfall bilden hier die Personen unter 60 Jahren, die in einem Impfzentrum eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben und denen eine Zweitimpfung im Impfzentrum mit AstraZeneca nicht mehr angeboten wird. Hier gilt weiterhin, dass im ärztlichen Gespräch Risiken besser abgewogen werden können. Somit kann in diesem Fall die Impfserie in einer Arztpraxis beendet werden, auf Wunsch auch mit AstraZeneca.
Alle aktuellen Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung – von der Bestellung bis zur Abrechnung finden Sie hier.