Zum 1. April 2021 wurden im DMP für Koronare Herzkrankheiten die Betreuungspauschalen angehoben und die Teilnahmevoraussetzungen für Fachärzt:innen angepasst. Für Patient:innen gelten neue Formulare.
Mit Wirkung zum 1. April 2021 treten Anpassungen im Disease-Management-Programm Koronare Herzkrankheiten (DMP KHK) in Kraft.
Die Betreuungspauschalen im Rahmen des DMP KHK werden wie folgt angehoben:
SNR | Leistung | Vergütung bis 31.03.2021 | Vergütung ab 01.04.2021 |
99188 | Betreuungspauschale Hausarzt | 9 Euro | 9,50 Euro |
99189 | Betreuungspauschale Facharzt | 11,50 Euro | 12 Euro |
Geänderte Teilnahmevoraussetzungen für Fachärzt:innen
Des Weiteren entfällt für die fachliche Teilnahmevoraussetzung der Fachärztin /des Facharztes (Anlagen 5.2 und 5.3) die Regelung der erforderlichen Mindestmenge behandelter Patient:innen im Quartal. Genehmigungen, die bis zum 31. März 2021 aufgrund dieser Voraussetzung zur Teilnahme am DMP KHK vergeben wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärung
Ab dem 1. April gelten außerdem für alle DMP-Indikationen neue Formulare für die Teilnahme- und Einwilligungserklärung von Patient:innen (Anlagen 10.1 – 10.3). Alte Formulare können übergangsweise noch bis zum 30. September aufgebraucht werden. Ab dem 1. Oktober 2021 sind ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden.
Medizinische Anforderungen angepasst
Für das Programm wurden nach einer Leitlinienrecherche die medizinischen Anforderungen angepasst. Daraus ergab sich eine Aktualisierung der Qualitätsziele und –indikatoren. Zu beachten ist auch, dass sich sowohl Änderungen in der indikationsspezifischen als auch der indikationsübergreifenden Dokumentation ergeben haben und die Bestimmungen zum Datenschutz angepasst wurden.