Seit dem 1. April 2021 gilt in allen Disease-Management-Programmen eine einheitliche indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung von Patient:innen.
Von den Ärzt:innen sind die Programme, in die Patient:innen eingeschrieben werden, nur noch auf einem Formular anzugeben. Dabei ist es möglich, Patient:innen in mehrere Programme gleichzeitig einzuschreiben. Für bestehende Einschreibungen muss keine neue Teilnahme erklärt werden, auch dann nicht, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Einschreibung in ein weiteres Programm erfolgt. Folgende Einschreibekombinationen sind dabei ausgeschlossen: COPD und Asthma sowie Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2.
Bitte beachten: Das bundesweit einheitliche Formular enthält bereits vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Programme zu Herzinsuffizienz, Chronischem Rückenschmerz, Depression und Osteoporose. Eine Einschreibung in diese Programme kann erst erfolgen, sobald für Berlin gültige Verträge in Kraft treten.
Indikationsübergreifende Patient:inneninformationen
Die Informationen für Patient:innen beinhalten nun keine indikations-spezifischen Inhalte mehr, sondern informieren für alle Indikationen gleichermaßen.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich sowohl Änderungen in der indikationsspezifischen als auch der indikationsübergreifenden Dokumentation ergeben haben.
Alte Formulare können übergangsweise noch bis zum 30. September aufgebraucht werden. Ab dem 1. Oktober 2021 sind ausschließlich die neuen Formulare zu verwenden.