Der Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist weiterhin für den 1. Oktober 2021 geplant. Für das ab 2022 verpflichtende elektronische Rezept stehen die Voraussetzungen in den Praxen fest.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Weiterhin müssen Vertragsarzt:innen und –psychotherapeut:innen ab dem 1. Oktober 2021 in der Lage sein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Praxen benötigen hierfür ein Konnektor-Update zum eHealth-Konnektor, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation, einen KIM-Dienst sowie ein passendes PVS-Fachmodul. Letzteres lassen sich die Praxissoftwarehersteller aktuell durch die gematik zertifizieren.
Laut gematik soll die eAU zwischen Juni und August 2021 in einem Feldtest erprobt werden, Details hierzu sind bislang nicht bekannt. Eine Sonderregelung für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Rahmen von Hausbesuchen ausgestellt werden, hat die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bereits jetzt im Bundesmantelvertrag vereinbart: Die eAU kann in diesen Fällen bis zum Ende des folgenden Werktages an die Krankenkasse übertragen werden.
Elektronisches Rezept
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Vertragsärzt:innen sowie gesetzlich Versicherte das elektronische Rezept (eRezept) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nutzen – so sieht es der Gesetzgeber vor. Der Fahrplan für die Einführung sieht folgendermaßen aus:
- Ab dem 1. Juli stellt die gematik die technische Infrastruktur bereit.
- Bis zum 1. Oktober müssen Verordnungssoftwarehersteller die Umsetzung der gematik-Vorgaben vorweisen.
Wenn alle Beteiligten die Voraussetzungen erfüllen, ist die freiwillige Ausstellung von eRezepten ab dem 1. Juli 2021 möglich. Praxen müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eHBA für die qualifizierte elektronische Signatur
- Update zum E-Health-Konnektor; besser aber ePA-Konnektor, um eine Komfortsignatur zu erstellen (frühestens ab 1. Juli 2021 verfügbar)
- PVS-Softwareupdate sowie
- Drucker, der den Tokenausdruck mit mindestens 450 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich)
Damit Patient:innen die eRezept-App nutzen können, benötigen sie eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC (Near Field Communication)-Funktion und den zugehörigen PINs sowie ein entsprechendes Smartphone. NFC-Karte und PINs müssen Versicherte bei ihrer Krankenkasse anfordern.
Nach Einführung des eRezeptes soll das Papierrezept (Muster 16) als Rückfalloption erhalten bleiben und weiterhin zur Ausstellung von Verordnungen genutzt werden können, die nicht elektronisch übermittelt werden können.
In Kürze finden Sie Informationen zum eRezept auch auf der Themenseite zu den TI-Anwendungen.