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06.04.2021

Änderungen im EBM

EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Bewertungsausschuss (BA) hat Änderungen des EBM beschlossen, die die Anwendung mit dem Arzneimittel Anwendung Lynparza® und die Berechnungsfähigkeit der Urethradruckprofilmessung betreffen.

Anwendung Lynparza®

Die Anwendung von Lynparza® wurde um die Indikationen Adenokarzinom des Pankreas und Prostatakarzinom unter spezifischen Anwendungsvoraussetzungen erweitert. Da hierfür eine Untersuchung auf eine BRCA1/2 Mutation in der Keimbahn erforderlich ist, wurde der Leistungsinhalt der GOP 11601 im Abschnitt 11.4.5 EBM entsprechend erweitert.

Auch der Leistungsinhalt der GOP 19456 im Abschnitt 19.4.4 EBM wurde ebenso angepasst, da für das Anwendungsgebiet Prostatakarzinom diese Untersuchung alternativ auch im Tumorgewebe durchgeführt werden kann.

Berechnungsfähigkeit Urethradruckprofilmessung

Ab dem 1. April 2021 können Fachärzt:innen für Kinderchirurgie die Urethradruckprofilmessung abrechnen. Dafür wurde die GOP 26312 (Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung) in die Nummer 3 der Präambel 7.1 EBM zur Klarstellung aufgenommen.