Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

24.03.2021

Neu: Leistungen nach BMG-Impfverordnung werden quartalsweise abgerechnet

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Infoseite KBV

Leistungen nach der Impfverordung des Bundesgesundheitsministerium, die ab dem 8. März erbracht wurden, werden mit der Quartalsabrechnung 2021-2 abgerechnet.

Die KV Berlin rechnet die von Berliner Praxen im Rahmen der Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (CoronaImpfV) durchgeführten Leistungen mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab. Darunter fallen auch Leistungen, wie das Ausstellen von Impfattesten, die bisher über eine monatliche Sonderabfrage im Online-Portal abgerechnet werden konnten.

Aufgrund der Novellierung der CoronaImpfV zum 8. März 2021 und der in diesem Zusammenhang festgelegten bundeseinheitlichen Abrechnungsvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind diese Leistungen spätestens ab dem 1. April 2021 im Rahmen der Quartalsabrechnung an die KV Berlin zu übertragen.

Somit müssen alle seit dem 8. März 2021 nach CoronaImpfV durchgeführten Leistungen (Impfen, Impfberatung, ärztliche Zeugnisse) über die Quartalsabrechnung 2021-2 übermittelt werden (auch wenn diese Leistungen im Vorquartal erbracht wurden). Die bisher nicht über die Sonder-Abfrage im Online-Portal abgerechneten Impfatteste werden ebenfalls über die Quartalsabrechnung erfasst.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt nach Eingang der angeforderten Mittel der Bundesebene. 

So erfassen Sie die Leistungen im PVS und übermitteln diese mit der Quartalsabrechnung 2021-2:

 GKVPKV
Leistungen aus dem 1. Quartal 2021

Ersatzverfahren mit gleicher Kasse:
Erfassen Sie die Leistungen auf einen gesonderten Schein

Achtung: Merken Sie den Schein für die Abrechnung 2021-2 vor

Ersatzverfahren:
Erfassen Sie die Leistungen auf einem gesonderten Schein mit allen Pflichtfeldern und folgenden Angaben:
  • IK Nummer: 100038825
  • Kassennummer - Sonderkostenträger: 38825
  • Versichertenstatus aus GKV wählen
Achtung: Bei Leistungen aus dem 1. Quartal merken Sie den Schein für die Abrechnung 2021-2 vor.
Leistungen ab dem 2. Quartal 2021Abrechnung auf dem normalen Schein 

Informationen zur Kennzeichnung der CoronaImpfV-Leistungen, deren Vergütung und Dokumentation hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengestellt.