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23.03.2021

Bundesweite Corona-Sonderregelungen verlängert

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Um Praxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte weiterhin gering zu halten, wurden zahlreiche geltende Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben zahlreiche Sonderregelungen, die aufgrund der Corona-Pandemie gelten, bis zum 30. Juni verlängert. Dazu zählen insbesondere Sonderreglungen in folgenden Bereichen:

  • Videosprechstunde
  • Telefonische Konsultationen
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Psychotherapeutische Versorgung
  • Hygienepauschalen in der Unfallversicherung
  • Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA)

Das ist Neu

Bei den Sonderregelungen zur telefonischen Konsultation gab es rückwirkend zum 1. Januar 2021 Erleichterungen, die den Zuschlag für eine telefonische Beratung (GOP 01434) betreffen: 

  • Fachärzt:innen können die GOP 01434 auch abrechnen, wenn der/die Patient:in im selben Quartal in die Praxis kommt oder den Arzt per Videosprechstunde konsultiert. 
  • Hausärzt:innen sowie Kinder- und Jugendärzt:innen erhalten die GOP 01434 auch dann in voller Höhe vergütet, wenn sie die Versichertenpauschale abrechnen. Auch die Fachgruppen der Kapitel 14, 16, 21, 22 und 23 können die GOP 01433 nun unabhängig von einem Punktzahlvolumen berechnen.

Zudem wurden die Zuschläge zu den hausärztlichen Chronikerpauschalen (GOP 03221/04221) vereinfacht: Die Zuschläge können auch abgerechnet werden, wenn nur ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und zusätzlich ein Kontakt per Video oder Telefon stattfindet. Normalerweise sind für die Berechnung der Zuschläge mindestens zwei persönliche Kontakte im Quartal erforderlich Die Regelung gilt ebenfalls rückwirkend um 1. Januar 2021.

Weitere Informationen zu den verlängerten Sonderregelungen finden Sie in der Praxisnachricht der KBV. Auch der KBV-Kurzüberblick zu den Sonderregelungen wurde aktualisiert.