Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

18.03.2021

Impfcodes für enge Kontaktpersonen von Schwangeren: So gehen Praxen vor

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Themenseite Corona

Frauenärzt:innen können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren über eine Sonderabfrage im Online-Portal der KV Berlin für eine Coronavirus-Impfung anmelden.

Die KV Berlin hat mit der Senatsverwaltung für Gesundheit das Verfahren zur Impfcodevergabe an Kontaktpersonen von Schwangeren abgestimmt. Frauenärzt:innen können maximal zwei Kontaktpersonen von Schwangeren mit Wohnsitz Berlin über das Online-Portal (Coronavirus-Abfragen -> Kontaktpersonen von Schwangeren) der KV Berlin melden.

Wie erfolgt die Meldung an die KV?

  • Befragen Sie die schwangere Patientin in der Praxis, welche zwei enge Kontaktpersonen sie für die Coronavirus-Schutzimpfung angeben möchten und geben Sie der Patienten das Datenschutzblatt mit, das über die Datenübermittlung an die KV Berlin informiert. Das Datenschutzblatt ist als Information für die Kontaktpersonen bestimmt und steht für Sie im Online-Portal zum Download zur Verfügung.
  • Melden Sie die engen Kontaktpersonen im Online-Portal (Coronavirus-Abfragen -> Kontaktpersonen von Schwangeren) .

Die Einladungsschreiben mit den persönlichen Impfcodes werden von der KV Berlin nach Verfügbarkeit des Impfstoffs generiert. Frauenärzt:innen können die Einladungsschreiben dann im Online-Portal herunterladen und in der Praxis an die jeweilige Person verteilen.

Bitte beachten Sie: Die Impfcodes dürfen nur an maximal zwei Kontaktpersonen herausgegeben werden. Ein möglicher Missbrauch kann rechtliche Folgen haben.

So wird die Leistung abgerechnet und vergütet
Für die Beratung der schwangeren Patientin können Ärzt:innen die Leistung Impfberatung (§ 9 Absatz 2 Satz 1 Impfverordnung, je Anspruchsberechtigter einmalig 10 Euro, Pseudo-GOP 88322) berechnen, ohne dass eine nachfolgende Schutzimpfung zustande kommt. Die Meldung und Abrechnung der Leistung erfolgt über die Quartalsabrechnung.