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16.03.2021

Untersuchungszeiträume ab U6 bleiben ausgesetzt

Corona-Pandemie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Ärzt:innen können bis zum 30. September 2021 die Kinder-Untersuchungen ab der U6 auch bei Überschreitung von Untersuchungszeiträumen und Toleranzzeiten durchführen und abrechnen.

Bereits im Mai 2020 hatten sich die Partner des Bundesmantelvertrags auf eine befristete Aussetzung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für die Kinder-Untersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 verständigt. Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 geltende Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist geknüpft an die Dauer der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Da diese aufgrund der anhaltenden Pandemie um drei Monate verlängert wurde, hat der G-BA auch die Sonderregelung zu den Kinder-Untersuchungen um weitere drei Monate, bis zum 30. September 2021 verlängert.