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09.03.2021

Ausnahmeregelung bei der Vorverlegung einer Dialyse

Abrechnung Dialysewochenpauschale

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Vorverlegung einer Hämodialyse kann unter Berücksichtigung sozialer Aspekte mit Angabe einer Begründung von einem Montag auf den vorherigen Sonntag erfolgen.

Der Bewertungsausschuss hat sich auf eine Ausnahmeregelung für die Abrechnung der Dialysewochenpauschale bei der Hämodialyse verständigt. Die Kostenpauschale 40823 kann demnach auch abgerechnet werden, wenn die Dialyse im Ausnahmefall von einem Montag auf den vorherigen Sonntag vorverlegt wird. Die Entscheidung für die Vorverlegung muss begründet werden, um die Wochenpauschale 40823 für die auf diesen Sonntag folgende Woche abrechnen zu können. Die Begründung für die Vorverlegung muss in die Felderkennung 5009 (freies Begründungsfeld) eingetragen werden. 

Die entsprechende Ausnahmeregelung wird in der ersten Bestimmung des Abschnitts 40.14 EBM aufgenommen. Der Beschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.