Laborärzt:innen können die Zuschläge auf ihre Grund- und Konsiliarpauschalen noch bis zum Jahresende abrechnen.
Im Zusammenhang mit neuen Portopauschalen wurden zum 1. Juli 2020 Zuschläge nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01699 beziehungsweise 12230 eingeführt. Diese Zuschläge bleiben bis zum 31. Dezember 2021 abrechnungsfähig – das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Die Zuschläge sollten zunächst nur bis zum 30. Juni gelten, die Regelung wird aber aufgrund der anhaltenden Beratungen zur Neuregelung der Zuschläge und der neuen Transportkostenpauschale verlängert.