Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird bis zum 31. März 2023 extrabudgetär vergütet.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Verordnung medizinischer Rehabilitation (Gebührenordnungsposition 01611 / 302 Punkte / 33,60 Euro) weiterhin extrabudgetär zu vergüten.
Die zunächst bis zum 31. März 2021 befristete Regelung wird um weitere zwei Jahre bzw. bis zum 31. März 2023 verlängert. Hintergrund des Beschlusses: Aufgrund der Corona-Pandemie sind keine zuverlässigen Prognosen möglich, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen medizinischer Rehabilitation entwickeln wird.