Schliessen
InstagramYoutube

Zurück

05.03.2021

Weiterhin extrabudgetäre Vergütung für Reha-Verordnungen

Reha-Verordnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Verordnung medizinischer Rehabilitation wird bis zum 31. März 2023 extrabudgetär vergütet.

Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Verordnung medizinischer Rehabilitation (Gebührenordnungsposition 01611 / 302 Punkte / 33,60 Euro) weiterhin extrabudgetär zu vergüten.

Die zunächst bis zum 31. März 2021 befristete Regelung wird um weitere zwei Jahre bzw. bis zum 31. März 2023 verlängert. Hintergrund des Beschlusses: Aufgrund der Corona-Pandemie sind keine zuverlässigen Prognosen möglich, wie sich die Anzahl der vertragsärztlichen Verordnungen medizinischer Rehabilitation entwickeln wird.