Zum 1. April hat der Bewertungsausschuss neue GOP zur Anwendung der Arzneimittel Piqray® und Hepcludex® in den EBM aufgenommen. Hintergrund sind G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung.
Ab dem zweiten Quartal 2021 kann die Anwendung der Arzneimittel Piqray® und Hepcludex® über den EBM abgerechnet werden, damit hat der Bewertungsausschuss auf die Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses reagiert.
Arzneimittel Piqray®
Mit dem Arzneimittel Piqray® werden Männer sowie postmenopausalen Frauen behandelt, bei denen ein Hormonrezeptor (HR)-positives, humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2) negatives lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom diagnostiziert wurde, das eine PIK3CA-Mutation am Tumorgewebe oder in einer Plasmaprobe aufweist. Folgende Leistungen sind zur Untersuchung zirkulierender Tumor-DNA künftig abrechnungsfähig:
- GOP 19462 (3934 Punkte): Bestimmung des PIK3CA-Mutationsstatus
- GOP 19463 (2100 Punkte): Gezielte Bestimmung von PIK3CA-Mutationen
Arzneimittel Hepcludex®
Die Behandlung einer chronische Hepatitis D mit Hepcludex® setzt einen positiven Nukleinsäurenachweis der HDV-RNA voraus. Nach Absetzen des Medikaments ist außerdem eine engmaschige Therapieüberwachung notwendig, um eine Reaktivierung einer Hepatitis B oder D auszuschließen. Hierfür sind ab dem 1. April drei neue Leistungen abrechnungsfähig:
- GOP 32855 (19,90 Euro): Nukleinsäurenachweis von HDV
- GOP 32856 (89,50 Euro): Quantitative Bestimmung der Hepatitis D-Virus-RNA
- GOP 32857 (79,60 Euro): Quantitative Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA