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05.03.2021

Neue onkologische Leistungen für TK-Versicherte

Onkologie-Vertrag mit der TK

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Rückwirkend zum 1. Februar haben sich KV Berlin und Techniker Krankenkasse (TK) auf einen Vertrag zur ambulanten Versorgung in der Onkologie verständigt. 

Die KV Berlin und die Techniker Krankenkasse (TK) haben rückwirkend zum 1. Februar 2021 einen Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie geschlossen.

Ziel des Vertrages ist es, die Qualität der Versorgung von ambulant behandelten onkologischen Patient:innen zu verbessern. Dafür sollen für TK-Versicherte besondere medizinische Leistungen erbracht werden, medizinisch unnötige Leistungen vermieden und insgesamt eine Optimierung der Behandlungsabläufe sichergestellt werden.

Wer kann an dem Vertrag teilnehmen? 
Zur Teilnahme an diesem Vertrag sind alle Ärzt:innen berechtigt, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • FA/FÄ für Innere Medizin SP Hämatologie und Internistische Onkologie,
  • FA/FÄ für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
  • FA/FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

und 

  • Teilnahme an der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten "Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte)

Wichtig: Leistungen gemäß Vertrag können erst erbracht und abgerechnet werden, wenn eine Genehmigung der KV Berlin vorliegt. Weitere Informationen zu dieser genehmigungspflichtigen Leistung inklusive Teilnahmeerklärung finden Sie hier.
 
Die teilnehmenden Ärzt:innen erhalten bei der Durchführung eines Biomarkertests einmalig pro eingeschriebenem Versicherten und Erkrankungsfall (SNR 99221) eine Vergütung in Höhe von maximal 400 Euro. Die vollständige Vergütung ist an die Erreichung der in Anlage E beschriebenen Biosimilarquote geknüpft: 

  • Ärzt:innen erhalten zunächst eine Vergütung in Höhe von 240 Euro (60 Prozent von 400 Euro) der abgerechneten Vergütungspositionen von der KV Berlin im Rahmen der standardmäßigen KV-Abrechnung. 
  • Bei Erreichen der Biosimilarquote im Quartal, in dem die Leistung abgerechnet wurde, erhalten Ärzt:innen weitere 160 Euro (40 Prozent von 400  Euro) der Vergütung der abgerechneten Vergütungspositionen durch die TK.

Bitte beachten Sie:
Die SNR 99221 ist für das 1. Quartal 2021 noch nicht in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) hinterlegt, daher ist diese zunächst manuell im PVS einzugeben oder ggf. durch den PVS-Hersteller eingeben zu lassen. Spätestens ab dem 2. Quartal 2021 ist die SNR 99221 im PVS für die Abrechnung hinterlegt.