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04.03.2021

Vergütung für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der ePA festgelegt

Neu im EBM

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-Praxisnachricht
Beschlüsse des Bewertungsausschusses
Anwendungen innerhalb der TI (Infoseite)

Rückwirkend zum 1. Januar werden zwei neue GOP eingeführt, die im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erbrachte Leistungen abbilden.

Ärzt:innen und Psychotherpeut:innen, die Datensätze in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen, können zwei neue GOP abrechnen. Die Aufnahme in den EBM erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2021:

GOPLeistungsinhalt und Abrechnungsinhalt
GOP 01647 
(1,67 Euro / 15 Punkte)  
  • Leistung: Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung medizinischer Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA
  • wird als Zusatzpauschale zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen sowie den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) gezahlt
  • ist einmal im Behandlungsfall (= Quartal) berechnungsfähig
  • ist nicht berechnungsfähig, wenn im selben Behandlungsfall die Pauschale für die sektorenübergreifende Erstbefüllung (zehn Euro) abgerechnet wird
GOP 01431 
(33 Cent / 3 Punkte) 
  • wird als Zusatzpauschale zu den GOP 01430 (Verwaltungskomplex), 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) und 01820 (Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung) gezahlt
  • umfasst Versorgungsszenarien mit ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA, in denen keine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnet wird
  • ist höchstens viermal im Arztfall* berechnungsfähig
  • im Arztfall nicht neben anderen GOP und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig mit Ausnahme der GOP 01430, 01435 und 01820

*Arztfall bedeutet die Behandlung desselben Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse unabhängig von Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte.

Bitte beachten: Das für die ePA notwendige Konnektor-Update ist noch nicht am Markt verfügbar, weshalb Praxen die ePA derzeitig noch nicht anwenden können. Eine Abrechnung der GOP ist somit aktuell nicht möglich, obwohl diese rückwirkend zum 1. Januar 2021 in den EBM aufgenommen worden sind.

Die Einführung der beiden GOP hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der Praxisnachricht der KBV.

Für die Refinanzierung der notwendigen Praxis-IT ist die Vergütung bereits festgelegt. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite.