Rückwirkend zum 1. Januar werden zwei neue GOP eingeführt, die im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erbrachte Leistungen abbilden.
Ärzt:innen und Psychotherpeut:innen, die Datensätze in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegen, können zwei neue GOP abrechnen. Die Aufnahme in den EBM erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2021:
GOP | Leistungsinhalt und Abrechnungsinhalt |
GOP 01647 (1,67 Euro / 15 Punkte) |
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GOP 01431 (33 Cent / 3 Punkte) |
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*Arztfall bedeutet die Behandlung desselben Versicherten durch denselben Arzt in einem Quartal zulasten derselben Krankenkasse unabhängig von Betriebs- oder Nebenbetriebsstätte.
Bitte beachten: Das für die ePA notwendige Konnektor-Update ist noch nicht am Markt verfügbar, weshalb Praxen die ePA derzeitig noch nicht anwenden können. Eine Abrechnung der GOP ist somit aktuell nicht möglich, obwohl diese rückwirkend zum 1. Januar 2021 in den EBM aufgenommen worden sind.
Die Einführung der beiden GOP hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der Praxisnachricht der KBV.
Für die Refinanzierung der notwendigen Praxis-IT ist die Vergütung bereits festgelegt. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Themenseite.