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23.02.2021

Bereinigung von TSS-Akutfällen entfällt

TSVG-Bereinigung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Seit Januar 2021 werden TSS-Akutfälle nicht mehr bereinigt. Die für die Vermittlung notwendigen Akuttermine können Praxen über den eTerminservice melden.

Der Bereinigungszeitraum für TSS-Akutfälle endete am 31. Dezember 2020. Somit werden seit Jahresbeginn die Leistungen extrabudgetär vergütet, ohne dass eine Bereinigung des RLV-/QZV-Volumen der Praxis stattfindet.

Ein TSS-Akutfall liegt vor, wenn nach der medizinischen Ersteinschätzung bei Anruf der 116117 spätestens am Folgetag eine Vorstellung in einer Praxis erfolgen sollte. Die Vermittlung von TSS-Akutfällen erfolgt exklusiv aus der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Die Leistungen werden beim TSS-Akutfall im Arztgruppenfall und damit dem gesamten Quartal extrabudgetär vergütet. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Höhe von 50 Prozent. 

So melden Sie Akuttermine

Praxen können Ihre Terminangebote bequem selbst über das Online-Portal (Zugang über TI oder Flexnet) der KV Berlin melden: Dort erreichen Sie den „eTerminservice“ unter „weitere Anwendungen“

Bitte nutzen Sie aufgrund der Corona-Pandemie die Akuttermine verstärkt zur Behandlung von Infektpatienten bzw. geben Sie an, wie Sie mit Infektpatienten umgehen, damit dies bei der Terminbuchung berücksichtigt werden kann. 

Für Rückfragen steht Ihnen die Terminservicestelle gerne zur Verfügung. Erreichbar unter 030 / 31 003-939 oder unter .