KV Berlin und AOK Nordost haben sich auf eine neue Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen geeinigt. Sie tritt zum 1. April 2021 in Kraft.
Die KV Berlin und die AOK Nordost (Landesverband für die AOKn) haben für die Versicherten aller AOKn eine neue Impfvereinbarung abgeschlossen. Sie löst zum 1. April 2021 die bisherige Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V ab.
Ab dem 1. April 2021 treten folgende Änderungen in Kraft:
- Die Bewertungen der Impfleistungen werden analog zum EBM auf Punkte umgestellt, so dass ab diesem Zeitpunkt und jeweils zum 1. Januar des Folgejahres die jährliche Erhöhung des regionalen Vergütungspunktwertes zu einer entsprechenden automatischen Erhöhung der Impfpreise führt (wie bei EBM-Leistungen).
- Ferner werden einzelne Impfungen inkl. Dynamisierung zu 1. zusätzlich angehoben:
- HPV-Impfung von 7,81 Euro auf 9,30 Euro
- 4-fach-Impfung (MMRV) von 10,40 Euro auf 10,60 Euro
- 6-fach Impfungen von 19,50 Euro auf 19,80 Euro
- Mit der Impfvereinbarung werden die vollständigen Dokumentationsziffern gemäß Anlage 2 der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) umgesetzt.
Die Impfvereinbarung vom 29. April 2019 (i.d.F. der Ergänzungsvereinbarung vom 21.08.2020) wird für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2021 verlängert. Das haben die Vertragspartner in einer entsprechenden Protokollnotiz festgehalten. Bis einschließlich 31. März gelten die in dieser Vereinbarung festgelegten Symbolnummern (SNR) und Vergütungen (Anlage 1).