Um den Praxen die Aufwände bei der Anschaffung neuer TI-Komponenten zu erstatten, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung geeinigt.
Nachdem die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zunächst gescheitert waren, hat nun das Bundesschiedsamt entschieden, wie die Pauschen zum stationären Kartenterminal, der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (eRezept) festzusetzen sind. Die TI-Finanzierungvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ärzte) wird entsprechend angepasst.
Die Pauschalen im Überblick
Zusätzliches Kartenterminal für Notfalldatenmanagement und elektronischen Medikationsplan (NFDM / eMP) | 595 Euro je Kartenterminal (Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle) |
Elektronische Patientenakte (ePA) | Update ePA-Konnektor: 400 Euro |
eRezept | PVS-Anpassung: 120 Euro Zuschlag Betriebskosten: 1 Euro je Quartal |
Feldtest zur ePA-Einführung | Vertragsarztpraxis: 2.700 Euro Pauschale Hersteller: 7.000 Euro |
Bitte beachten: Um die neuen Vorgaben umzusetzen, sind technische Anpassungen notwendig. Die Auszahlung der angepassten und neuen Pauschalen wird sich deshalb verzögern.
Weitere Informationen zur angepassten TI-Finanzierung lesen Sie in der Praxisnachricht der KBV.