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15.02.2021

Neue Pauschalen für Kartenterminals, ePA und eRezept

TI-Finanzierung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

Telematikinfrastruktur (Infoseite)
Anwendungen innerhalb der TI (Infoseite)
KBV-Praxisnachricht

Um den Praxen die Aufwände bei der Anschaffung neuer TI-Komponenten zu erstatten, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung geeinigt.

Nachdem die Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zunächst gescheitert waren, hat nun das Bundesschiedsamt entschieden, wie die Pauschen zum stationären Kartenterminal, der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem elektronischen Rezept (eRezept) festzusetzen sind. Die TI-Finanzierungvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ärzte) wird entsprechend angepasst.

Die Pauschalen im Überblick

Zusätzliches Kartenterminal für Notfalldatenmanagement und elektronischen Medikationsplan (NFDM / eMP)
Rückwirkend zum 1. Oktober 2020

595 Euro je Kartenterminal  (Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle)
* auch für Ärztinnen und Ärzte ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt

Elektronische Patientenakte (ePA) 

Update ePA-Konnektor: 400 Euro
PVS-Anpassung: 150 Euro
Zuschlag Betriebskosten: 4, 50 Euro je Quartal
* auch für Ärztinnen und Ärzte ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt

eRezeptPVS-Anpassung: 120 Euro
Zuschlag Betriebskosten: 1 Euro je Quartal
Feldtest zur ePA-EinführungVertragsarztpraxis: 2.700 Euro
Pauschale Hersteller: 7.000 Euro

Bitte beachten: Um die neuen Vorgaben umzusetzen, sind technische Anpassungen notwendig. Die Auszahlung der angepassten und neuen Pauschalen wird sich deshalb verzögern.

Weitere Informationen zur angepassten TI-Finanzierung lesen Sie in der Praxisnachricht der KBV