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11.02.2021

Abklärung auf Virusvariante möglich

Coronavirus-Testverordnung

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Zur schnellen Identifikation der sich ausbreitenden neuen Coronavirus-Mutationen kann jetzt die variantenspezifische PCR-Testung veranlasst werden.

Symptomatische Personen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion sollten unbedingt eine PCR-Testung erhalten, damit bei einem positiven Befund die Untersuchung auf eine der sich ausbreitenden Virus-Mutationen B.1.1.7., B.1.351 und B1.1.28 veranlasst werden kann. Das RKI hat seine Testkriterien dahingehend aktualisiert, wieder Personen mit akuten respiratorischen Beschwerden jeder Schwere auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu testen. Dadurch sollen die neuen Virus-Mutationen schneller identifiziert und deren Verbreitung verfolgt werden können.

Die variantenspezifische PCR-Testung ist seit Inkrafttreten der neu gefassten Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Stand: 27.01.2021) möglich. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis.

Eine Untersuchung auf eine Virusvariante kann mit dem „normalen“ PCR-Test beim Labor beauftragt werden oder im Nachgang, wenn ein positives Ergebnis vorliegt. Indikatoren für eine besorgniserregende Virusvariante können besondere Reaktionsmuster in der Laboranalyse sein oder, dass die Person Kontakt zu einem Fall mit einer SARS-CoV-2-Virusvariante hatte, heißt es in der Begründung zur TestV. 

Informationen über die Form der Beauftragung sind über das beauftragte Labor zu erhalten.

Labore rechnen die variantenspezifische PCR-Testung nach der TestV (Paragraf 9) ab: Die Vergütung für die Leistungen der Labordiagnostik mittels PCR-Testung oder für eine variantenspezifische PCR-Testung einschließlich der allgemeinen ärztlichen Laborleistungen, Versandmaterial und Transportkosten beträgt je Testung 50,50 Euro. Im Falle von mehreren PCR-Testungen pro Einzelfall beträgt die Vergütung 101 Euro.