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09.02.2021

Kostenerstattung TI: Schriftlicher Bescheid entfällt

Telematikinfrastruktur

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die Bescheide über die Kostenerstattung für den Betrieb der TI werden seit Ende letzten Jahres nicht mehr postalisch an Praxen versendet. Die Pauschalen werden wie gewohnt weiterhin gezahlt.

Nahezu alle Berliner Praxen sind mittlerweile an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Quartalsweise erhielten diese Praxen bisher schriftliche (Änderungs-) Bescheide („Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß Anlage 32 BMV-Ä“), aus denen zum Beispiel die Erstattung der Betriebskosten für die Wartung der Konnektoren, der Praxis- und Arzt-/Ärztinnenausweise oder die Erstausstattungen hervorgingen. Dies hat die KV Berlin aus verwaltungstechnischen Gründen und der Umwelt zuliebe mit der Bescheidung für das dritte Quartal 2020 eingestellt. 

Sämtliche Kosten in Bezug auf die TI werden selbstverständlich weiterhin durch die KV Berlin erstattet. Ob bei der Kostenerstattung alle vorhandenen TI-Komponenten berücksichtigt wurden, können Praxen ihrem Kontoauszug entnehmen. Dem folgenden Abkürzungsverzeichnis können die entsprechenden Komponenten entnommen werden:

AbkürzungKomponente
BKBetriebskosten
EAErstausstattung
EHBA Elektronischer Heilberufsausweis
HSM-BHardware Security Module, Typ B
KIM_BSNRKommunikation im Medizinwesen Betriebskostenpauschale pro BSNR
KIM_STARTERKommunikation im Medizinwesen Starterpauschale (Einrichtungspauschale)
KOMPLEXKomplexitätszuschlag
KONNEKTORKonnektor
KONNEKTOR_WARTUNGBetriebskosten für den Konnektor
KT-MOBIL Mobiles Kartenlesegerät
KT-STATStationäres Kartenlesegerät
NFDM_EMP_STARTNotfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Starterpauschale (Einrichtungspauschale)
NFDM_EMP_STAT_KTNotfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Stationäres Kartenterminal
NFDM_EMP_STAT_ZUSATZNotfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Zusatzpauschale
NFDM_EMP_STAT_ZUSCHLAGNotfalldatenmanagement Elektronischer Medikationsplan Zuschlag zur Pauschale für die Betriebskosten
QESQualifizierte Elektronische Signatur
RFRückforderung
SMC_BSecure Module Card, Typ B (Praxisausweis)
TI_STARTERTelematikinfrastruktur Starterpauschale (Einrichtungspauschale)
VSDMVersichertenstammdatenmanagement

Bitte beachten: Aufgrund von regelmäßigen und vor allem auch rückwirkenden Änderungen im Arztregister, zum Beispiel bei Veränderungen in den Praxiszusammensetzungen, können sich auch rückwirkend Erstattungen oder Rückforderungen ergeben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Service-Center der KV Berlin.