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02.02.2021

Update zu Regelungen der ungeplanten vertragsärztlichen Behandlungen von Personen aus dem Vereinigten Königreich

Brexit

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Neben EHICs ohne EU-Logo sind vorläufig auch noch EHICs mit EU-Logo für die Abrechnung von ungeplanten Behandlungen gültig.

Anfang 2021 haben sich infolge des Brexit einige Regelungen für die ungeplante vertragsärztliche Versorgung von Personen, die im Vereinigten Königreich versichert sind, geändert. So gibt das Vereinigte Königreich neue Europäische Krankenversicherungskarten (EHIC) ohne EU-Logo aus, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren Behandlungen berechtigen (siehe Praxis-News vom 22.12.2020).

Da für das zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Ende 2020 ausgehandelte Abkommen jedoch die Zustimmung des EU-Parlaments voraussichtlich erst im Februar 2021 erfolgt, sind vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEB) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren (d.h. sowohl mit als auch ohne EU-Logo).

Die neuen Bestimmungen in Folge des Brexit betreffen nur ungeplante Behandlungen. Unverändert bleiben die Regelungen bei der Einreise aufgrund einer geplanten Operation oder einer geplanten medizinischen Behandlung. Hier sind weiterhin gesonderte Genehmigungen des Heimatlandes erforderlich.