Die KV Berlin koordiniert für ihre Mitglieder die Vergabe der Impfcodes. Diese können Praxisinhaberinnen und –inhaber für ihr Personal und sich über eine Abfrage im Online-Portal beantragen.
Über das Online-Portal können Praxisinhaberinnerinnen und -inhaber der KV Berlin mitteilen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Praxis impfberechtigt und impfwillig sind. Impfberechtigt mit höchster Priorität sind derzeit alle Personen, die in der Praxis mit hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
So gelangen Sie zur Abfrage im Online-Portal:
1. Loggen Sie sich in dem geschützten Mitgliederbereich der Website ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal)
2. Klicken Sie auf „Online-Portal“ (ein einfacher Internetzugang ist ausreichend)
3. Klicken Sie im Online-Portal auf Coronavirus-Abfragen > Corona-Schutzimpfung
Priorisierung erforderlich
Da aufgrund der geringen Verfügbarkeit des Impfstoffes nicht sofort dem gesamten Praxispersonal einer Praxis eine Impfung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so prioritär einzutragen, dass diese mit aerosolgenerierenden Tätigkeiten zunächst geimpft werden. Durch eine Eintragung des Praxispersonals ist noch nicht gewährleistet, dass eine Impfung für alle Mitarbeitenden zeitnah erfolgen kann.
Zum Impftermin in den Impfzentren muss das Praxispersonal eine Arbeitgeberbescheinigung vorweisen, diese ist vom Praxisinhaber auszufüllen und ebenfalls im Online-Portal hinterlegt.