Die Einrichtungsbefragung des Qualitätssicherungsverfahrens 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) wird für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2020 beschlossen einen neuen Absatz 3 in den § 20 „Übergangsregelung“ für das Verfahren 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) aufzunehmen. Für diese geplante Richtlinienänderung war bereits im Oktober 2020 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet worden.
Der Beschluss zur Richtlinienänderung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten und beinhaltet, dass die ursprünglich im Januar und Februar 2021 geplante einrichtungsbezogene Dokumentation für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt wird. Auch die fallbezogene Dokumentation im Krankenhaus wird für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt. Der Zeitraum der Erprobung verlängert sich außerdem um ein Jahr.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass zur Vermeidung von Wundinfektionen die gesetzlichen Vorgaben - einschließlich des internen Hygienemanagements - in den Praxen beachtet und umgesetzt werden müssen.