Die KV Berlin hat in dieser Woche mit der Auszahlung der Kostenerstattung für beschaffte Schutzausrüstung begonnen.
Praxen, die im letzten Jahr Rechnungen für beschaffte Schutzausrüstung bei der KV Berlin eingereicht haben, wurde am 20. Januar die Kostenerstattung auf das Konto der Betriebsstätte (BSNR) überwiesen. Bitte beachten: Es erfolgt keine weitere Mitteilung zur Zusammensetzung des erstatteten Betrags. Außerdem erhält der Buchungstext auf den Bankauszug den Vermerk „unter Vorbehalt der Kassenprüfung“. Hintergrund ist hier, dass sich die Kassen das Recht vorbehalten, stichprobenartig die Ordnungsmäßigkeit der abgerechneten Posten zu prüfen und eventuell zu beanstanden.
Die Kassen übernehmen zwischen dem 1. Oktober 2020 und 31. März 2021 75 Prozent der Praxiskosten für beschaffte Schutzausrüstung. Dafür senden Praxen Ihre Rechnungen bitte ausschließlich per E-Mail an psa-rechnungen@kvberlin.de.
Für Praxen, die Rechnungen zwischen Weihnachten und Neujahr eingereicht haben: Sie konnten in der ersten Auszahlung mehrheitlich noch nicht berücksichtigt werden. Die Kosten werden Ihnen mit der nächsten Auszahlung im April erstattet.