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20.01.2021

Korrektur der Honorarfestsetzungsbescheide abgeschlossen

Honorar 4. Quartal 2019

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.

Die Honorarfestsetzungsbescheide für das vierte Quartal 2019 sind korrigiert. Die Differenzbuchungen erfolgen am 20. Januar.

Die ausgebliebene Kennzeichnung von TSVG-Patienten (Terminservice- und Versorgungsgesetz) machte eine Korrektur der Honorarfestsetzungsbescheide für das vierte Quartal 2019 notwendig. Über die Hintergründe informierte die KV Berlin im November 2020.

Die rechnerische Richtigstellung ist nunmehr abgeschlossen, die Differenzbuchungen erfolgen zusammen mit der Restzahlung für das dritte Quartal 2020 am 20. Januar 2021. Die Bescheide werden in der kommenden Woche versandt.