Eltern können im Jahr 2021 Kinderkrankengeld auch erhalten, wenn Schule oder Kita coronabedingt geschlossen sind. Die Krankenkasse benötigt hierfür eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Januar eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Demnach können Eltern in 2021 Kinderkrankengeld auch erhalten, wenn die Schule oder die Kita aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen ist. Zudem wurde die Anspruchsdauer auf zusätzliche Tage ausgeweitet. Eltern benötigen im Fall einer coronabedingten Schließung keine ärztliche Bescheinigung, sondern eine Bestätigung der Einrichtung, wenn die Krankenkasse diese verlangt.
Eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21) ist weiterhin immer nur dann erforderlich, wenn ein Kind krank ist.
Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes soll rückwirkend ab 5. Januar gelten und ist auf das Jahr 2021 befristet. Die gesetzlichen Änderungen im SGB III und SGB V nahm der Bundestag am Donnerstag mit der Novelle des Wettbewerbsrechts vor. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch zustimmen.