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23.12.2020

Streichung von GOP hebt Genehmigungspflicht durch Krankenkassen auf

Human- und Tumorgenetik

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Januar 2021 die Streichung aller genehmigungspflichtigen Leistungen in der Human- und Tumorgenetik beschlossen.

Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses werden die genehmigungspflichtigen GOP 11449, 11514 und 19425 sowie die der GOP 19425 entsprechende Leistung 19454 für die In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen zur Indikationsstellung einer pharmakologischen Therapie gestrichen. Bei den GOP 11449, GOP 11514 und GOP 19425 war es erforderlich vorher eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Durch die Streichung dieser GOP entfällt dies nun.  

In diesem Zusammenhang entfallen die GOP 11304 und 19406 für die ärztlichen Gutachten für den Antrag zu den genehmigungspflichtigen GOP 11449, 11514 und 19425.

Außerdem hat die KBV mit dem GKV-Spitzenverband eine neue Finanzierungsempfehlung vereinbart, die eine Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) um 45 Millionen Euro beginnend im Jahr 2021 für genetische Untersuchungen vorsieht.

Da seit 2016 das extrabudgetäre Vergütungsvolumen für die genehmigungspflichtigen Leistungen nicht komplett abgerufen wurde, wird die GOP 11302 seit dem 1. Januar 2021 über drei Jahre ohne Bereinigung als extrabudgetäre Leistung vergütet. Damit soll die ärztliche Beurteilung und Befundung komplexer genetischer Analysen gefördert werden.