Für BKK-Versicherte ist ab dem 1. Januar 2021 eine neue Teilnahmeerklärung zu verwenden. Außerdem scheidet die actimonda Krankenkasse zu Beginn des Jahres aus dem Vertrag aus.
Der Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde zum 1. Januar 2021 folgendermaßen angepasst:
- Die Teilnahmeerklärung Versicherter (Anlage 2 zum Vertrag) wurde durch eine neue Version ersetzt. Ab dem 1. Januar 2021 ist ausschließlich die neue Teilnahmeerklärung zu verwenden, um Versicherte, der am Vertrag teilnehmenden BKKn in den Vertrag einzuschreiben.
- Zum 1. Januar scheidet die actimonda Krankenkasse aus dem Vertrag aus. Eine aktuelle Übersicht zu den teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf der dritten Seite der Anlage 2.