Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird die Vergütung für das Hautkrebs-Screening im Rahmen des Sondervertrags mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) jährlich an den EBM angepasst.
Seit dem 1. April 2020 bildet die EBM-Ziffer 01745 (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs) folgende Leistungen ab: Zu den obligatorischen Leistungsinhalten (Anamnese, Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines, Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, Dokumentation gemäß Abschnitt D. II. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie) wurde fakultativ die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie mit aufgenommen. Die ärztliche Vergütung für die EBM-Leistung beträgt aktuell 27,80 Euro.
Die HEK vergütet derzeit für die obligatorischen und fakultativen Leistungsinhalte mit 30,46 Euro. Aufgrund der Neuaufnahme der Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie in den EBM kann die HEK die Wirtschaftlichkeit von dem Vertrag gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nicht mehr rechtfertigen. Zudem geht damit eine Ungleichbehandlung von Versicherten einher, da Versicherte vom 18. bis zum 35. Lebensjahr gegenüber Versicherten ab dem 35. Lebensjahr höher vergütet werden, obwohl es sich um identische Leistungsinhalte handelt.
Die Anpassung ist einer 4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 140a SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der HEK - Hanseatischen Krankenkasse geregelt.