Ärztinnen und Ärzten steht auf der KV-Website das Antragsformular auf Abrechnungsgenehmigung zum Download zur Verfügung.
Die ambulante oder belegärztliche Operation bei einem Lipödem Stadium III ist seit Anfang des Jahres GKV-Leistung. Die Übernahme der Liposuktion ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, bis dann sollen Erkenntnisse aus einer Wirksamkeitsstudie vorliegen.
Für die ambulante Durchführung einer Liposuktion bei Lipödem Stadium III benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der KV Berlin gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zum ambulanten Operieren bzw. des Bundesmantelvertrag Ärzte. Vor der erstmaligen Erbringung der Methode muss zudem Erfahrung in der Behandlung nachgewiesen werden, entweder durch selbstständige Durchführung der Liposuktion bei Lipödem in 50 Fällen bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Qualitätssicherungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 7. Dezember 2019 oder in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren.